KI-Kennzeichnungspflicht
Seit dem 2. August 2026 muss sich ein Chatbot als KI zu erkennen geben, und ein KI-Foto, das echt wirkt, braucht einen sichtbaren Hinweis. Die EU hat dafür eigene Icons veröffentlicht.
Was Organisationen jetzt kennzeichnen müssen
Worum es geht
Ob ein Foto echt ist oder ein Text von einem Menschen stammt, lässt sich oft nicht mehr erkennen. Deshalb gelten seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, auch EU AI Act genannt. Wer mit einer KI spricht oder einen KI-Inhalt vor sich hat, soll das wissen.
Die Pflichten treffen zwei Gruppen. Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie unter eigenem Namen heraus. Betreiber setzen KI ein, etwa für die Bilder im Newsletter oder den Chatbot auf der Website. Die meisten Unternehmen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen sind Betreiber, und für sie ist die Liste kurz.
Wann die Pflicht greift
Menschen sprechen mit einer KI
Ob Chatbot auf der Website oder Sprachassistent am Telefon: Wer mit einem KI-System kommuniziert, muss das spätestens beim ersten Kontakt erfahren. Der Hinweis entfällt nur, wenn es ohnehin offensichtlich ist.
Ein System erzeugt Bilder, Ton, Video oder Text
Anbieter generativer KI müssen die Ergebnisse maschinenlesbar markieren, etwa mit Wasserzeichen oder Metadaten. Das betrifft vor allem die Hersteller der Werkzeuge. Wer so ein System einkauft oder einführt, sollte vorher fragen, ob es die Markierung beherrscht. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Sie veröffentlichen KI-Inhalte
Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echt wirken, aber mit KI erzeugt oder verändert wurden, brauchen einen sichtbaren Hinweis. Das Gesetz nennt sie Deepfakes. Dasselbe gilt für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, etwa eine Ad-hoc-Mitteilung. Hat ein Mensch den Text geprüft und steht jemand in Ihrer Organisation redaktionell dafür ein, entfällt der Hinweis.
So kennzeichnen Sie richtig
Der Hinweis gehört direkt an den Inhalt und muss beim ersten Hinsehen auffallen. Im Impressum reicht er nicht. Kurze Formulierungen genügen: „KI-generiert“, „mit KI erstellt“ oder „mit KI bearbeitet“. Beim Bild steht er im Bild oder direkt darunter, beim Video als Einblendung, bei einer Tonaufnahme als kurze Ansage und beim Text im Vorspann.
Einheitlicher geht es mit den Icons, die die EU-Kommission im Juni 2026 veröffentlicht hat. Jede Organisation darf sie verwenden, eine Quellenangabe ist nicht nötig.
Jedes Icon gibt es in Schwarz und in Weiß, beide auch mit 50 % Transparenz. Das Foto auf dieser Seite ist mit KI entstanden. In der Karte trägt es deshalb das Icon „AI generated“.
Was nicht gekennzeichnet werden muss
Nicht jede KI-Hilfe löst eine Pflicht aus. In der Regel frei bleiben:
- Rechtschreib- und Grammatikkorrektur
- Übersetzungen, die ein Mensch anschließend prüft
- Technische Hilfen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern, etwa das Aufhellen eines Fotos
- KI-Texte, die ein Mensch redaktionell geprüft hat und für die jemand die Verantwortung trägt
Der Grund ist immer derselbe: Niemand wird über die Herkunft des Inhalts getäuscht.
Das sollten Sie in Ihrer Organisation jetzt tun
- Erfassen Sie, wo KI bei Ihnen Inhalte erzeugt oder mit Menschen spricht.
- Jeder Chatbot sollte sich zu Beginn als KI zu erkennen geben, auch einer, den ein Dienstleister für Sie betreibt.
- Legen Sie fest, wer vor einer Veröffentlichung prüft, ob ein Hinweis nötig ist.
- Stellen Sie die EU-Icons und einen Textbaustein an einer Stelle bereit. Sonst erfindet jede Abteilung ihren eigenen.
- Beim Kauf neuer KI-Werkzeuge gehört die Frage nach maschinenlesbarer Markierung ins Pflichtenheft.
- Schulen Sie alle, die mit KI Inhalte erstellen. Artikel 4 der Verordnung verpflichtet Sie ohnehin, die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Zum Weitergeben an Ihr Team
Vier Regeln für alle, die mit KI arbeiten
- Ein Chatbot oder Assistent gibt sich zu Beginn als KI zu erkennen.
- Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die mit KI entstanden sind und echt wirken, bekommen einen Hinweis.
- KI-Texte für die Öffentlichkeit liest vor der Veröffentlichung ein Mensch gegen und gibt sie frei.
- Im Zweifel kennzeichnen und bei der KI-Ansprechperson nachfragen.
Typische Fälle aus dem Arbeitsalltag
Eine Kundin fragt abends nach den Öffnungszeiten, der Chatbot antwortet. In seiner ersten Nachricht stellt er sich als KI vor, etwa mit „Guten Abend, ich bin der digitale Assistent. Sie schreiben mit einer KI.“
Ergebnis: Hinweis nötig, gleich zu Beginn des Gesprächs.
Warum das wichtig ist
Die Regeln sollen vor Betrug und Desinformation schützen, etwa vor der gefälschten Sprachnachricht der Chefin, die eine eilige Überweisung anordnet. Für Ihre Organisation geht es außerdem um Vertrauen. Wer einmal ein KI-Bild als echtes Foto ausgegeben hat, dem glaubt man beim nächsten Mal weniger.
Verstöße können teuer werden. Die Verordnung sieht Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Beträge, seit Juli 2026 auch bei kleinen Midcap-Unternehmen.
Wenn Sie auch außerhalb der EU veröffentlichen, kennzeichnen Sie dort nach denselben Regeln. Eine Regel für alle Kanäle ist leichter einzuhalten als zwei.
Diese Seite gibt Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Ihr Team kennzeichnet sicher
Wir schulen Ihre Mitarbeitenden an Beispielen aus Ihrem Haus: wann ein Inhalt den Hinweis braucht und wie sich Ihr Chatbot richtig vorstellt. Vor Ort oder online, Umfang nach Absprache.
